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Behrends & Koop Umwelt-Ingenieure GmbH

Asbest

Über viele Jahrzehnte ist mit dem Krebsgift Asbest sorglos umgegangen worden. Bereits in den 20er Jahren ist Asbest in den USA als Ursache für narbige Umwandlung des Lungengewebes erkannt worden. Trotz des Wissens um die fibrogene und kanzerogene Wirkung der heimtückischen Fasern wurde Asbest in großem Maße verwendet. So wurden Millionen Tonnen asbesthaltiger Baustoffe wegen ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten verbaut, mit fatalen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Verwendung fand Asbest in mehr als 3000 verschiedenen Produkten, im Baubereich insbesondere für Brand-, Wärme- und Hitzeschutz, Schallschutz, Feuchtigkeitsschutz. 1979 wurde der Einsatz von Spritzasbest verboten. 1982 erfolgte das Verbot sonstiger schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich. Erst 1990 wurde Asbest in Deutschland als sehr stark krebserzeugender Stoff eingestuft. Der Verzicht der Industrie auf Asbest wurde in Deutschland durch eine "Selbstverpflichtung" erreicht. Natürlich vorkommende Asbestmineralien sind Chrysotil, Amosit, Krokydolith, Antophyllit, Tremolit und Aktinolit. Asbesthaltige Gesteine kann man auch in Deutschland finden. Heute noch wird im Erzgebirge bei Zöblitz asbesthaltiger Serpentinstein abgebaut und neben der Verwendung als Straßenschotter kunsthandwerklich bearbeitet. Weltweit nimmt der Verbrauch von Asbest trotz der gesundheitlichen Gefahren immer noch zu; in Entwicklungsländern führen wirtschaftliche Erwägungen zum verstärkten Asbesteinsatz. Die Situation für Deutschland beschreibt die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) schreibt: "Während der Verbrauch von Asbest in Kanada bei 500 g pro Kopf und Jahr und in den Vereinigten Staaten bei unter 100 g liegt, beträgt der Asbestverbrauch in Brasilien durchschnittlich 1.400 g pro Kopf und Jahr. Wie in anderen Ländern der Dritten Welt stieg auch in Brasilien der Verbrauch in den letzten drei Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts jährlich um ca. 7 %, während die Vereinigten Staaten und andere Industrieländer den Verbrauch schrittweise auslaufen lassen. Brasilien nutzt 70 % des hergestellten Asbest selbst, importiert aber auch Asbest aus Kanada". Bei uns heute hergestellte Faserzementplatten sind asbestfrei.

Gesundheitliche Bedeutung

Krebserzeugend nach Inhalation. Einstufungen:

  • MAK-Liste: III A1 (beim Menschen eindeutig krebserzeugend)
  • TRGS 905 : K 1 (beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend)

Erzeugung von Narbengewebe bei Inhalation (Asbestose). 

Gesundheitsschädliches Agens ist die biologisch beständige Faserform

Kritische Fasern gemäß WHO: D < 3µm, L > 5µm, L : D > 3

Bei inkorporierten Fasern kann eine Verringerung des Durchmessers infolge Längsspaltung auftreten. Die Längsspaltung erhöht die krebserzeugende Potenz inkorporierter Asbestfasern. 

Bei der heutigen Expositionssituation kann hauptsächlich Krebs an Bauch- und Brustfell (Mesotheliom) entstehen. 

Verwendungszeitraum

1979 Verbot von Spritzasbest

1982 Verbot sonstiger schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich

1992 Verwendungsverbot für Asbestzement-Produkte (Ausnahme Druckrohre)

1995 Verwendungsverbot für Asbestzement-Druckrohre

Regelungen

  • Inverkehrbringen: Asbesthaltige Erzeugnisse dürfen - bis auf wenige Ausnahmen außerhalb des Baubereiches - gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung § 1 in Verbindung mit Anhang Abschn. 2 nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Kennzeichnung: Asbesthaltige Erzeugnisse und Abfälle müssen gemäß Gefahrstoffverordnung § 4 in Verbindung mit Anhang II Nr. 1 (3) mit einer Kennzeichnung versehen werden.
  • Wiedereinbau: Nach Ausbau ist der Wiedereinbau von asbesthaltigen Baustoffen - bis auf wenige Ausnahmen - verboten. Die Überdeckung von Asbestzementdächern, z.B. um Photovoltaikanlagen aufzubauen, ist nicht zulässig.
  • Gefährdungsbeurteilung: Schwachgebundene Asbestprodukte sind nach Asbestrichtlinien (Technische Baubestimmungen auf Grundlage der BauO der Länder) zu bewerten (Bewertungsbogen). Für festgebundene Asbestprodukte sind Gefährdungsbeurteilung und Sanierungserfordernis nicht geregelt.
  • Ausführung der Sanierung: Nach TRGS 519 (alle Asbestprodukte). Nach Asbestrichtlinien (nur schwachgebundene Asbestprodukte).
  • Entsorgung: Nach LAGA-Merkblatt vom 6.9.1995, novelliert 2009, zugeordnet dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter den EAK-Nummer:

Einordnungsschlüssel nach EAK

17 06

Gruppe

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 06 03*

gefährlicher Abfall

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (Fräsgut)

17 06 05*

gefährlicher Abfall

asbesthaltige Baustoffe

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